Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FahrFrequenz
Fahrschule Marco Brauer
1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag regelt die theoretische und praktische Fahrausbildung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die zwischen der Fahrschule FahrFrequenz und dem Fahrschüler vereinbarten Leistungen.
Der Ausbildungsvertrag tritt mit Unterzeichnung bzw. Bestätigung durch die Fahrschule in Kraft. Ein gesonderter Beginn von Theorie- oder Praxisunterricht ist hierfür nicht erforderlich.
2. Unterrichts- und Ausbildungsangebote
Die Fahrschule bietet theoretischen und praktischen Unterricht, Lernmaterial, Prüfungsanmeldungen sowie weitere Ausbildungsleistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste an.
Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bleiben vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Dies betrifft insbesondere:
· Grundbetrag
· Fahrstunden und Sonderfahrten
· Lernmaterial und digitale Lernmedien
· Vorstellung zur theoretischen Prüfung
· Vorstellung zur praktischen Prüfung
Der Grundbetrag wird mit Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig. Er dient der Abgeltung der allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule, insbesondere für Verwaltung, Organisation der Ausbildung sowie die Bereitstellung von Lehr- und Lernsystemen.
Der Grundbetrag ist auch dann zu entrichten, wenn Leistungen teilweise nicht in Anspruch genommen werden, sofern der Vertrag wirksam besteht und die Fahrschule ihre Leistungen bereitgestellt hat.
Erst nach Zahlungseingang werden Termine verbindlich vergeben.
Die Fahrschule ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
Die Auszahlung von nicht genutzten Preisvorteilen aus Paketangeboten ist ausgeschlossen.
Bei Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen zum regulären Einzelpreis abgerechnet.
Preisänderungen treten frühestens drei Monate nach deren Bekanntgabe in Kraft.
Sie gelten ausschließlich für Leistungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste noch nicht gebucht oder bezahlt wurden.
Bereits vereinbarte oder bezahlte Leistungen bleiben von Preisänderungen unberührt.
Preisanpassungen erfolgen nur aus sachlichen Gründen, insbesondere bei nachweisbaren Kostensteigerungen oder geänderten gesetzlichen Vorgaben.
4. Termine, Absagen und Fehlstunden
Fahrstunden werden verbindlich vereinbart.
· Absagen müssen werktags (Mo–Fr) mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen.
· Spätere Absagen oder Nichterscheinen können gemäß Preisliste als Ausfallkosten berechnet werden. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Fahrlehrer wartet bis zu 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Danach gilt die Fahrstunde als ausgefallen.
Krankheit:
Eine Erkrankung befreit nicht automatisch von der Zahlungspflicht, wenn die Absage nicht fristgerecht erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden entstanden ist.
Theorieunterricht:
Bei verspätetem Erscheinen kann der Zutritt aus pädagogischen Gründen verweigert werden.
Höhere Gewalt:
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Krankheit des Fahrlehrers, Fahrzeugdefekt, Witterung, Prüfstellenverschiebung) können Termine verschoben werden. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fahrschule.
5. Verhalten während der Ausbildung
Der Fahrschüler verpflichtet sich zu einem respektvollen, kooperativen und sicherheitsbewussten Verhalten.
Beschädigungen:
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden haftet der Fahrschüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies kann auch die Selbstbeteiligung der Fahrzeugversicherung umfassen.
Fahruntauglichkeit:
Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten ist die Teilnahme ausgeschlossen. Die Fahrstunde kann als Ausfallkosten gemäß Preisliste berechnet werden.
Der Fahrschüler ist verpflichtet, aktiv an der Ausbildung mitzuwirken.
6. Prüfungen
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über die Fahrschule.
Eine Prüfungszulassung setzt voraus:
vollständige Zahlung aller Gebühren
bestätigte Prüfungsreife
Die Entscheidung über die Prüfungsreife trifft der verantwortliche Fahrlehrer.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden oder eine sofortige Prüfungsanmeldung besteht nicht.
7. Haftung
Die Fahrschule haftet im gesetzlichen Rahmen.
Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Ausbildung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur an erforderliche Stellen (z. B. Behörden, TÜV) oder eingesetzte Dienstleister.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Ausbildungsvertrag endet mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder durch Kündigung.
Der Fahrschüler kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die Fahrschule kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
· Zahlungsverzug
·wiederholtem unentschuldigtem
Fernbleiben vom Unterricht
·grobem Fehlverhalten gegenüber
dem Fahrschulpersonal
·fehlender Mitwirkung oder
mangelnder Ausbildungsfähigkeit
Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung zu bezahlen.
Wird die Ausbildung nach Vertragsabschluss nicht aufgenommen oder vor Beginn beendet, kann der Grundbetrag verlangt werden, sofern der Fahrschule ein entsprechender Aufwand entstanden ist.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Widerrufsrecht
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Online-Anmeldungen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages. Der Widerruf ist in Textform gegenüber der Fahrschule zu erklären. Im Falle eines Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrschülers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausbildung begonnen wurde und der Fahrschüler zuvor darüber informiert wurde, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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