BF17

Begleitetes Fahren

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag absolviert werden.
Ab dem 17. Geburtstag bist du berechtigt, im Rahmen des begleiteten Fahrens (BF17) am Straßenverkehr mit deiner Begleitperson teilzunehmen.

Nach bestandener Prüfung bekommst du zunächst eine Prüfbescheinigung statt des üblichen Kartenführerscheins.
Mit dieser Bescheinigung beginnt auch deine zweijährige Probezeit.
Das Fahren ist nur gemeinsam mit den eingetragenen Begleitpersonen + Personalausweis und ausschließlich innerhalb Deutschlands und Österreichs erlaubt.

Das BF17-Programm gilt für die Führerscheinklasse B (Pkw); automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad).

Ab deinem 18. Geburtstag kannst du die reguläre Fahrerlaubnis beantragen und erhältst dann den Kartenführerschein.

Zur Begleitpersonen:
Es können bis zu acht Personen als Begleiter eingetragen werden – die Begleitpersonen müssen also nicht zwingend die Eltern sein.
Voraussetzung ist ein Mindestalter von 30 Jahren sowie der ununterbrochene Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren.
Im Fahreignungsregister in Flensburg darf höchstens ein Punkt vermerkt sein.
Während des Begleitens gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Bei Drogenkonsum ist das Begleiten grundsätzlich untersagt.

Ausbildung Klasse BF17:

  • Mindestalter: 17 Jahre

  • Ausbildungsinhalte: Theorie und Praxis

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf

  • Überlandfahrt: 5

  • Autobahnfahrt: 4

  • Dunkelheitsfahrt: 3

Theorieunterricht (Doppelstunden à 90 Minuten):

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoffstunden

  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoffstunden

  • Zusatzstoff Klasse B: 2 Stunden

Voraussetzungen für die Anmeldung bei der Behörde:

  • Aktuelles Lichtbild

  • Gültiger Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs (Schulung in Erster Hilfe)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (z. B. Personalausweis oder Geburtsurkunde)