Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB ́s)
FahrFrequenz – Fahrschule Marco Brauer
1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag regelt die theoretische und praktische
Fahrausbildung gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen
sowie die zwischen der Fahrschule FahrFrequenz und dem
Fahrschüler vereinbarten Leistungen.
2. Unterrichts- und Ausbildungsangebote
Die Fahrschule bietet theoretischen und praktischen Unterricht,
Lernmaterial, Prüfungsanmeldungen sowie weitere
Ausbildungsleistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste an.
Änderungen durch gesetzliche Vorgaben bleiben vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen müssen im Voraus bezahlt werden. Dies
betrifft insbesondere:
• Grundbetrag
• Fahrstunden und Sonderfahrten
• Lernmaterial und digitale Lernmedien
• Vorstellung zur theoretischen Prüfung
• Vorstellung zur praktischen Prüfung
Erst nach Zahlungseingang werden Termine verbindlich
vergeben. Die Auszahlung von nicht genutzten
Preisersparnissen aus Paketangeboten ist ausgeschlossen.
Erbrachte Leistungen werden bei Vertragsbeendigungen zum
regulären Einzelpreis abgerechnet.
Für bestehende Ausbildungsverträge gilt eine
Preisänderungsfrist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt
der Bekanntgabe.
Preisänderungen gelten ausschließlich für Leistungen, die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste noch nicht
gebucht oder bezahlt wurden.
Bereits vereinbarte oder bezahlte Leistungen bleiben von
Preisänderungen unberührt.
Preisanpassungen erfolgen nur aus sachlichen Gründen,
insbesondere bei nachgewiesenen Kostensteigerungen oder
geänderten gesetzlichen Vorgaben.
4. Termine, Absagen und Fehlstunden
Fahrstunden werden zu festen Uhrzeiten vereinbart.
• Absagen müssen werktags (Mo–Fr) und mindestens 48
Stunden vorher erfolgen.
• Spätere Absagen oder Nichterscheinen werden als
Fehlstunde berechnet.
Der Fahrlehrer wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt.
Erscheint der Fahrschüler in dieser Zeit nicht, endet der Termin
und wird als Fehlstunde berechnet.
Krankheit und ärztliche Bescheinigungen
Eine Krankschreibung hebt die Zahlungspflicht nicht auf, wenn
die Absage nicht fristgerecht innerhalb der 48-Stunden-
Werktagsfrist erfolgt.
Verspätungen beim Theorieunterricht: Die Fahrschule kann
aus pädagogischen Gründen den Zutritt zum Theorieunterricht
nach dessen Beginn verweigern. Eine Nachholung ist nur zu
regulären Unterrichtszeiten möglich.
Höhere Gewalt / technische Ausfälle: Fahrstunden,
Prüfungen oder Unterrichtseinheiten können wegen
unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Fahrzeugdefekt, Krankheit,
extreme Witterung, Verschiebungen durch z.B. TÜV)
verschoben oder abgesagt werden. In diesen Fällen besteht
kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Fahrschule kein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
Bereits gezahlte Entgelte für ausgefallene Leistungen werden
nicht berechnet bzw. gutgeschrieben.
5. Verhalten, Rücksichtnahme und Vertragsbeendigung
Der Fahrschüler verpflichtet sich zu einem respektvollen,
kooperativen und sicherheitsbewussten Verhalten.
Beschädigungen: Vorsätzliche oder grob fahrlässige
Beschädigungen an Fahrzeugen, Inventar oder
Schulungsmaterialien werden dem Fahrschüler vollständig in
Rechnung gestellt. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden
am Ausbildungsfahrzeug kann der Fahrschüler verpflichtet
werden, die Selbstbeteiligung der Kfz-Versicherung zu
übernehmen.
Fahruntauglichkeit: Die Teilnahme an Fahrstunden sowie
theoretischem Unterricht unter Einfluss von Alkohol, Drogen
oder fahruntüchtig machenden Medikamenten ist untersagt.
Gebuchte Fahrstunde werden als Fehlstunden berechnet.
Untragbares Verhalten: Verstößt der Fahrschüler trotz
vorheriger Ermahnung wiederholt oder in schwerwiegender
Weise gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch
respektloses, aggressives oder sicherheitsgefährdendes
Verhalten, ist die Fahrschule berechtigt, den
Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen werden nicht erstattet.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nach Abzug
der bereits erbrachten Ausbildungsleistungen zum regulären
Einzelpreis abgerechnet; ein Anspruch auf Auszahlung von
Paketvorteilen besteht nicht.
6. Prüfungen
Die Anmeldung zu theoretischen und praktischen Prüfungen
erfolgt ausschließlich über die Fahrschule. Eine
Prüfungszulassung setzt die vollständige Zahlung aller
Gebühren sowie die bestätigte Prüfungsreife voraus. Die
Entscheidung über die Prüfungsreife trifft ausschließlich der
verantwortliche Fahrlehrer.
7. Haftung
Die Fahrschule haftet im gesetzlichen Rahmen. Für verlorene,
beschädigte oder unbeaufsichtigt abgelegte persönliche
Gegenstände des Fahrschülers übernimmt die Fahrschule
keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fahrschule
oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur
Durchführung der Ausbildung, zur Terminplanung und zur
Prüfungsanmeldung verarbeitet.
Daten werden nur an gesetzlich notwendige Stellen (z. B.
Fahrerlaubnisbehörde, TÜV) sowie an eingesetzte Fahrschul-
Softwareanbieter übermittelt.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss der Ausbildung
oder durch schriftliche Kündigung.
Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigen (s. Punkt 5). Offene Forderungen bleiben bestehen.
Bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen
sowie bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Anmeldungen)
steht dem Fahrschüler ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14
Tagen zu.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Fahrschule mit der
Ausbildung auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrschülers vor
Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Fahrschüler
hierüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt wurde.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für etwaige
Regelungslücken.
Impressum:
FahrFrequenz
Fahrschule Marco Brauer
Edeltraudstr. 84
81827 München
Telefon: 089 /
Mobil: 0151 / 53402706
E-Mail: info@fahrfrequenz.de
Wer besteht, war bei uns.
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Berufsrechtliche Regelungen:
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
einsehbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg/
Büro
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 13:00 - 14:00 Uhr
Mo - Do: 17:00 - 18:15 Uhr
Theorie Unterricht
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fahrschulnummer: 10500
Aufsichtsbehörde: LH München Fahrschulaufsicht KVR-III/2311
Implerstraße Str. 11
81371 München
11:30- 13:00 Uhr
&
18:30 - 20:00 Uhr
18:30 - 20:00 Uhr
18:30 - 20:00 Uhr
18:30 - 20:00 Uhr
