Allgemeine

Geschäftsbedingungen

(AGB ́s)

FahrFrequenz – Fahrschule Marco Brauer

1. Vertragsgegenstand

Der Vertrag regelt die theoretische und praktische

Fahrausbildung gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen

sowie die zwischen der Fahrschule FahrFrequenz und dem

Fahrschüler vereinbarten Leistungen.

2. Unterrichts- und Ausbildungsangebote

Die Fahrschule bietet theoretischen und praktischen Unterricht,

Lernmaterial, Prüfungsanmeldungen sowie weitere

Ausbildungsleistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste an.

Änderungen durch gesetzliche Vorgaben bleiben vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Leistungen müssen im Voraus bezahlt werden. Dies

betrifft insbesondere:

• Grundbetrag

• Fahrstunden und Sonderfahrten

• Lernmaterial und digitale Lernmedien

• Vorstellung zur theoretischen Prüfung

• Vorstellung zur praktischen Prüfung

Erst nach Zahlungseingang werden Termine verbindlich

vergeben. Die Auszahlung von nicht genutzten

Preisersparnissen aus Paketangeboten ist ausgeschlossen.

Erbrachte Leistungen werden bei Vertragsbeendigungen zum

regulären Einzelpreis abgerechnet.

Für bestehende Ausbildungsverträge gilt eine

Preisänderungsfrist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt

der Bekanntgabe.

Preisänderungen gelten ausschließlich für Leistungen, die zum

Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste noch nicht

gebucht oder bezahlt wurden.

Bereits vereinbarte oder bezahlte Leistungen bleiben von

Preisänderungen unberührt.

Preisanpassungen erfolgen nur aus sachlichen Gründen,

insbesondere bei nachgewiesenen Kostensteigerungen oder

geänderten gesetzlichen Vorgaben.

4. Termine, Absagen und Fehlstunden

Fahrstunden werden zu festen Uhrzeiten vereinbart.

• Absagen müssen werktags (Mo–Fr) und mindestens 48

Stunden vorher erfolgen.

• Spätere Absagen oder Nichterscheinen werden als

Fehlstunde berechnet.

Der Fahrlehrer wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt.

Erscheint der Fahrschüler in dieser Zeit nicht, endet der Termin

und wird als Fehlstunde berechnet.

Krankheit und ärztliche Bescheinigungen

Eine Krankschreibung hebt die Zahlungspflicht nicht auf, wenn

die Absage nicht fristgerecht innerhalb der 48-Stunden-

Werktagsfrist erfolgt.

Verspätungen beim Theorieunterricht: Die Fahrschule kann

aus pädagogischen Gründen den Zutritt zum Theorieunterricht

nach dessen Beginn verweigern. Eine Nachholung ist nur zu

regulären Unterrichtszeiten möglich.

Höhere Gewalt / technische Ausfälle: Fahrstunden,

Prüfungen oder Unterrichtseinheiten können wegen

unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Fahrzeugdefekt, Krankheit,

extreme Witterung, Verschiebungen durch z.B. TÜV)

verschoben oder abgesagt werden. In diesen Fällen besteht

kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Fahrschule kein

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

Bereits gezahlte Entgelte für ausgefallene Leistungen werden

nicht berechnet bzw. gutgeschrieben.

5. Verhalten, Rücksichtnahme und Vertragsbeendigung

Der Fahrschüler verpflichtet sich zu einem respektvollen,

kooperativen und sicherheitsbewussten Verhalten.

Beschädigungen: Vorsätzliche oder grob fahrlässige

Beschädigungen an Fahrzeugen, Inventar oder

Schulungsmaterialien werden dem Fahrschüler vollständig in

Rechnung gestellt. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden

am Ausbildungsfahrzeug kann der Fahrschüler verpflichtet

werden, die Selbstbeteiligung der Kfz-Versicherung zu

übernehmen.

Fahruntauglichkeit: Die Teilnahme an Fahrstunden sowie

theoretischem Unterricht unter Einfluss von Alkohol, Drogen

oder fahruntüchtig machenden Medikamenten ist untersagt.

Gebuchte Fahrstunde werden als Fehlstunden berechnet.

Untragbares Verhalten: Verstößt der Fahrschüler trotz

vorheriger Ermahnung wiederholt oder in schwerwiegender

Weise gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch

respektloses, aggressives oder sicherheitsgefährdendes

Verhalten, ist die Fahrschule berechtigt, den

Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Bereits erbrachte Leistungen werden nicht erstattet.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nach Abzug

der bereits erbrachten Ausbildungsleistungen zum regulären

Einzelpreis abgerechnet; ein Anspruch auf Auszahlung von

Paketvorteilen besteht nicht.

6. Prüfungen

Die Anmeldung zu theoretischen und praktischen Prüfungen

erfolgt ausschließlich über die Fahrschule. Eine

Prüfungszulassung setzt die vollständige Zahlung aller

Gebühren sowie die bestätigte Prüfungsreife voraus. Die

Entscheidung über die Prüfungsreife trifft ausschließlich der

verantwortliche Fahrlehrer.

7. Haftung

Die Fahrschule haftet im gesetzlichen Rahmen. Für verlorene,

beschädigte oder unbeaufsichtigt abgelegte persönliche

Gegenstände des Fahrschülers übernimmt die Fahrschule

keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf

vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fahrschule

oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur

Durchführung der Ausbildung, zur Terminplanung und zur

Prüfungsanmeldung verarbeitet.

Daten werden nur an gesetzlich notwendige Stellen (z. B.

Fahrerlaubnisbehörde, TÜV) sowie an eingesetzte Fahrschul-

Softwareanbieter übermittelt.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss der Ausbildung

oder durch schriftliche Kündigung.

Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund

kündigen (s. Punkt 5). Offene Forderungen bleiben bestehen.

Bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen

sowie bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Anmeldungen)

steht dem Fahrschüler ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14

Tagen zu.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Fahrschule mit der

Ausbildung auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrschülers vor

Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Fahrschüler

hierüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt wurde.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein

oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die

gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für etwaige

Regelungslücken.